Rückforderung von
Online-Glücksspielverlusten
Ihre Spezialisten für die
Ihr Partner für
Rechtsberatung
in Vorarlberg, Wien
& ganz Österreich
Zahlen
Unsere Erfahrung in
2.500
zufriedene Mandant:innen
vertrauen auf unsere Erfahrung & Kompetenz.
5.400
Fälle
wurden bislang durch uns betreut.
25 Mio €
zurückgeholt
Insgesamt konnten wir für unsere Mandant:innen viele Millionen Euro zurückholen.
99 %
gewonnene Gerichtsverfahren
Wir haben bislang fast jedes Gerichtsverfahren gewonnen.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst
Key Facts
Online-Casinos
In Österreich verfügt nur win2day über eine gültige Online-Casino-Konzession. Verluste bei allen anderen Online-Casinos (z.B. bwin) können daher zurückgefordert werden. Es ist egal, von wo aus das Online-Casino betrieben wird und ob es über eine ausländische Lizenz (z.B. Malta, Zypern oder Curaçao) verfügt.
Diskretion & Geheimhaltung
Wir wissen, dass Glücksspielverluste eine belastende und heikle Angelegenheit sein können. Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sämtliche Fälle werden zu 100 % digital abgewickelt – sie erhalten keine Post von uns!
Kostenlose Erstanfrage
Jede Anfrage wird sorgfältig von uns geprüft. Wir fordern Ihre Transaktionslisten beim Online-Casino an, berechnen Ihre Verluste und geben eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall sowie den voraussichtlichen Kosten ab. Wenn Sie wollen, vermitteln wir auch einen Prozessfinanzierer. Das Beste: Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos!
Kein Kostenrisiko bei Prozessfinanzierung
Wir arbeiten mit namhaften Prozessfinanzierungsgesellschaften zusammen, die gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung das gesamte Kostenrisiko übernehmen. Selbstverständlich können Sie Ihren Fall auch selbst finanzieren – wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Verlusthöhe
Grundsätzlich ist eine Rückforderung von Glücksspielverlusten bereits ab einem Verlust von einem Cent möglich. In der Regel zahlt sich eine Rückforderung aber erst ab einer Verlusthöhe von einigen hundert Euro aus bzw. übernehmen Prozessfinanzierer Fälle erst ab einem bestimmten Mindestbetrag. Gerne prüfen wir Ihren Fall unabhängig von der Verlusthöhe!
Österreichweit für Sie im Einsatz
Wir verfügen über Standorte in Vorarlberg & Wien, sind aber österreichweit für Sie im Einsatz. Vom Bezirksgericht bis zum Obersten Gerichtshof – wir kämpfen für Ihr Recht und vertreten Sie vor allen Gerichten des Landes.
„Mit unserer umfassenden Erfahrung aus tausenden Gerichtsverfahren, intensiven Zusammenarbeit mit renommierten Prozessfinanzierern und unserem internationalen Netzwerk bieten wir ein Rundum-Sorglos-Paket – von der Erstberatung bis zur Zwangsvollstreckung.“
Mag. Bernhard Ibl
Rechtsanwaltsanwärter
FAQ
Häufige Fragen
„Verbotene Spiele sind jedoch wegen § 879 ABGB ungültig und erzeugen daher nicht einmal eine Naturalobligation. Die gezahlte Wett- oder Spielschuld kann deshalb vom Verlierer wieder zurückgefordert werden.“
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 7 Ob 579/95 vom 06.09.1995
Die österreichische Glücksspielregulierung ist sehr streng ausgestaltet. Glücksspiel (egal ob online oder offline) darf nur anbieten, wer über eine entsprechende Konzession nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) verfügt. Wird Glücksspiel ohne einer solchen Konzession angeboten, kann der gesamte Verlust zurückgefordert werden.
Wenn Sie eine Anfrage bei uns stellen, erhalten Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung. Wir holen dann alle notwendigen Dokumente und Informationen von Ihnen ein.
Im Regelfall werden folgende Dokumente benötigt:
- gültiger Lichtbildausweis
- Vollmacht
- Nachweis über die Höhe der Glücksspielverluste (z.B. Transaktionsliste)
Sollten Sie über keine Nachweise über die Höhe Ihrer Glücksspielverluste verfügen, ist das kein Problem. Wir fordern beim Online-Casino eine Transaktionsliste an und berechnen anschließend die Höhe der Spielverluste.
Je nach Ausgangssituation läuft das Rückforderungsverfahren im Regelfall in folgenden Schritten ab:
- Wenn Sie über keinen Nachweis über die Höhe Ihrer Glücksspielverluste verfügen, fordern wir beim Online-Casino eine Transaktionsliste an. Wir berechnen die Höhe Ihrer Glücksspielverluste. Falls gewünscht, vermitteln wir einen Prozessfinanzierer.
- Anschließend fordern wir das Online-Casino schriftlich zur Rückzahlung Ihrer Glücksspielverluste auf. In manchen Fällen ist bereits auf diesem Weg eine Einigung mit dem Online-Casino möglich.
- Verweigert das Online-Casino die Rückzahlung, erheben wir Klage beim zuständigen Gericht. In vielen Fällen kann nach Klageerhebung eine Einigung mit dem Online-Casino erzielt werden.
- Kann keine Einigung erreicht werden, findet eine Gerichtsverhandlung statt und das Gericht entscheidet mit Urteil. Wenn das Online-Casino das Urteil bekämpft, vertreten wir Sie vor dem Rechtsmittelgericht und nötigenfalls auch vor dem Obersten Gerichtshof. Wird das Urteil nicht bekämpft oder in letzter Instanz bestätigt, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
- Verweigert das Online-Casino trotz rechtskräftigem Urteil die Rückzahlung, leiten wir ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit mehreren ausländischen Anwälten (unter anderem auf Malta, Curaçao, Zypern und in Estland) zusammen.
Die Verfahrensdauer hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich im Vorfeld nur schwer prognostizieren. Unsere Erfahrung hat folgende Richtwerte ergeben:
- Müssen zu Beginn noch Nachweise über die Höhe der Glücksspielverluste (z.B. Transaktionsliste) eingeholt werden, dauert dies in der Regel ca. 1-2 Monate.
- Kann eine außergerichtliche Einigung (ohne Klageerhebung) mit dem Online-Casino erzielt werden, ist ein Verfahrensabschluss innerhalb weniger Wochen möglich.
- Muss Klage erhoben werden und kann während des Gerichtsverfahrens eine Einigung mit dem Online-Casino erreicht werden, ist ein Verfahrensabschluss in ca. 3-4 Monaten (ab Klageerhebung) realistisch.
- Ist keine Einigung mit dem Online-Casino möglich, entscheidet das Gericht. Dieses Urteil erhalten wir im Regelfall ca. 8 Monate nach Klageerhebung.
- Bekämpft das Online-Casino das Urteil, kann es bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss ca. 1 ½ Jahre dauern.
- Verweigert das Online-Casino trotz rechtskräftigem Urteil die Zahlung und muss ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden, kann dies mehrere Jahre dauern.
Nein, wir betreuen jeden Fall individuell.
Die Kosten eines Rückforderungsverfahrens setzen sich im Regelfall wie folgt zusammen:
- Gerichtsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG)
- Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
- evtl. Barauslagen wie Übersetzungskosten und Zustellgebühren
Diese Kosten sind jedoch individuell und können immer nur bezogen auf den jeweiligen Einzelfall abgeschätzt werden. Allgemein kann aber gesagt werden: Je höher der Glücksspielverlust (= Streitwert), desto höhere die Verfahrenskosten.
Gewinnen wir das Gerichtsverfahren, ist das Online-Casino verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Im Falle einer Einigung mit dem Online-Casino (egal ob vor oder nach Erhebung einer Klage) bemühen wir uns, alle entstandenen Kosten auf das Online-Casino überzuwälzen.
Gerne schätzen wir im Rahmen Ihrer Anfrage die zu erwartenden Kosten ein und vereinbaren ein für Sie passendes Finanzierungsmodell. Wollen Sie das Kostenrisiko nicht selbst tragen, vermitteln wir einen Prozessfinanzierer, der dieses gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt.
Nein, als Rechtsanwaltskanzlei dürfen wir weder Prozessfinanzierungen noch Sofortentschädigungen anbieten.
Wir arbeiten aber mit renommierten Prozessfinanzierungsgesellschaften zusammen und vermitteln für Sie gerne eine Prozessfinanzierung oder Sofortentschädigung.
Da Ihre Glücksspielverluste auf Grundlage eines sogenannten bereicherungsrechtlichen Anspruchs zurückgefordert werden, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Das bedeutet, dass eine Rückforderung Ihrer Glücksspielverluste der letzten 30 Jahre möglich ist.
Ja, es können sämtliche Glücksspielverluste von allen Online-Casinos gleichzeitig zurückgefordert werden. Eine Rückforderung ist sogar dann möglich, wenn Sie in der Vergangenheit bereits Verluste zurückgefordert haben. Auch wenn Sie während des Spielzeitraums schon wussten, dass Sie Ihre Glücksspielverluste zurückfordern können, ist eine Rückforderung möglich.
Um Sportwettverluste zurückfordern zu können, müssen besondere Voraussetzungen (zumindest partielle Geschäftsunfähigkeit z.B. aufgrund einer Suchterkrankung) gegeben sein. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, schreiben Sie dies bitte in Ihre Anfrage. Wir unterziehen Ihren Fall dann gerne einer besonderen Prüfung.
Kein Problem, schreiben Sie uns einfach eine Anfrage und wir bemühen uns, alle Fragen zu beantworten!
Alternativ können Sie uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Jetzt Rückforderungs-anspruch prüfen lassen und kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen!
Kompetenz, Spezialisierung & persönliche Betreuung
Mit unseren Standorten in Vorarlberg & Wien beraten und vertreten wir Sie in ganz Österreich.
Ihr starker Partner
Verlässlich. Entschlossen. Für Ihr Recht.
Wir beraten, vertreten und begleiten Sie – außergerichtlich sowie vor Gerichten und Behörden. Unser Ziel: eine rechtlich fundierte, wirtschaftlich sinnvolle und möglichst effiziente Lösung für Ihr Anliegen. Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung und unser interdisziplinäres Fachwissen gezielt für Sie ein. Vertrauensvoll im Umgang, standhaft in der Sache: Wir stehen hinter Ihnen und kämpfen für Sie, wenn es darauf ankommt.