Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Erbrecht bei Scheidungen/Trennungen

Der/die ehemalige Partner/in verliert sein gesetzliches Erbrecht bei Auflösung der Ehe, eingetragenen Partnerschaft bzw. Lebensgemeinschaft. Auch wenn er/sie im Testament bedacht wurde?

JA! Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gilt die letztwillige Verfügung in Bezug auf den/die ehemalige Partner/in als aufgehoben, da die Angehörigenstellung durch die Auflösung wegfällt. Außer der Erblasser hat genau das Gegenteil im Testament angeordnet.

2 Ob 192/18a, NZ 2019/82