Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Ersatzfähigkeit von Gefühlsschäden

Der Ersatz für einen erlittenen Gefühlsschaden ist möglich. Über die im Gesetz geregelten Fälle hinaus sind Gefühlsschäden im Allgemeinen, aber auch bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten (zB bei Stalking) ersetzbar. Es ist auf die Dauer und Intensität der seelischen Schmerzen abzustellen.