Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Kein Rücktritt vom Kauf am Messestand

Ein Kauf an einem Messestand ist einem Kauf in einem Geschäft im Hinblick auf das Rücktrittsrecht gleichgestellt. Vertragsabschlüsse an Messeständen sind somit verbindlich. Insofern ein Kunde dennoch den Rücktritt erklärt, kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen.