Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Mietzinsminderung

Will der Mieter eine Mietzinsminderung wegen Mängel am Mietgegenstand (z.B. durchfeuchtete Wände und dgl.) geltend machen, so ist dafür eine schriftliche Anzeige des Mieters Voraussetzung.