Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Sind heimliche Tonaufnahmen erlaubt?

Grundsätzlich wird durch eine heimliche Tonaufnahme das Recht auf das eigene Wort gemäß § 16 ABGB verletzt.
 
Für den Betroffenen besteht die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch sowie die Löschung der Aufnahme geltend zu machen.
 
Dieser Anspruch kann aber auch abgewehrt werden, wenn der Nachweis erfolgt, dass ein sogenannter Beweisnotstand vorliegt; d.h. dass dieser Beweis, also die Tonaufnahme, benötigt wird, um wiederum einen anderen Anspruch durchzusetzen.
 
Dieser Beitrag stellt lediglich eine Orientierungshilfe dar und kann den Rat eines Anwalts nicht ersetzen!