Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Testamentsfälschung

Die erbrechtlichen Folgen für den Fälscher

Wenn jemand den wahren letzten Willen des Toten versucht zu verhindern, wird dieser erbunwürdig. Das ist auch der Fall, wenn der Verstorbene gar kein Testament errichtet hat, von jemandem aber ein solches in seinem Namen erstellt und somit gefälscht wird.
 
Diesfalls (kein Testament) hätte der Verstorbene die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen wollen, was durch das gefälschte Testament versucht wurde zu vereiteln.
Der Fälscher wird also damit bestraft, dass ihm kein Erbe zukommt, außer er macht noch rechtzeitig einen Rückzieher und gesteht ein, dass er das Testament gefälscht hat.
 
Nicht zu vergessen, dass ein solches Verhalten natürlich auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann!