Unser Ziel ist die jeweils bestmögliche und effizienteste Lösung für unsere Mandanten! Dabei bringen wir gerne unseren breiten Erfahrungsschatz und unser fachübergreifendes Wissen konsequent und motiviert ein. Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus den unterschiedlichen Schwerpunktbereichen.

Wegehalterhaftung auch für Parkplätze

Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass auch Parkplätze als Wege gelten können. Der Erhalter haftet nur für grobes Verschulden, somit für außergewöhnliche und auffallende Sorgfaltslosigkeit. Eine kleine eisige Stelle reicht nicht aus.